Nachbesserungen des Wolfs- Managementplans dringend erforderlich

Zu den Themen, die in den letzten Wochen im Mittelpunkt der Diskussionen standen gehört sonderzweifel die eventuelle Rückkehr des Wolfes in unsere Regionen. Noch steht offen, ob es sich bei den rezenten Geschehnissen tatsächlich um den Wolf gehandelt hat oder ob etwa ein Hund die Schafe gerissen hat.

Unabhängig vom definitven Resultat der Untersuchungen haben diese Geschehnisse eine Reihe von gravierenden Fragen zum Umgang mit dem Wolf und damit auch zum Anfang des Jahres von der Natur- und Forstverwaltung bzw. dem Umweltministerium veröffentlichten Wolfs-Aktions- und Managementplan aufgeworfen. Vor allem haben sie gezeigt, dass die darin zurückbehaltenen Maßnahmen wesentliche Unzulänglichkeiten aufweisen und diesbezüglich ein dringender Nachbesserungsbedarf besteht.

Aus Sicht der Landwirtschaft darf die Weidetierhaltung – ob Rinder, Schafe, Ziegen oder sonstige Weidetiere – in keiner Weise durch das Auftreten des Wolfes in Frage gestellt werden! Die Weidetierhalter bzw. die Landwirte sind in allen Hinsichten schadensfrei zu halten und ihre Interessen und Belange sind sehr viel stärker in den Blickpunkt zu rücken.

Der Wolf ist kein Kuscheltier sondern ein Raubtier, eine Tatsache, die manch einer, auch auf Ebene der Ministerien und Verwaltungen, nicht voll wahrhaben will. Von der Tatsache, dass die Rückkehr des Wolfs mit schwerwiegenden Problemen einhergeht wollen ebenso manche am liebsten nichts wissen, auch nichts davon, dass in den Nachbarländern immer mehr Tiere von den Wölfen gerissen werden und der Wolf nicht nur enormen Schaden in der Landwirtschaft anrichtet, sondern gegebenenfalls eine ungewisse Gefahr für den Menschen darstellen kann.

Geht es um die Präventionsmaßnahmen, so wird hierzulande leider nach dem Prinzip verfahren, dass der Deckel erst auf den Brunnen kommt, wenn das Kind hineingefallen ist.

Von effizienter Unterstützung bei Präventionsmaßnahmen bzw. effizienter Prävention kann allemal nicht die Rede sein. Darüber hinaus ist die Kostenbeteiligung an Schutzmaßnahmen in Form spezieller Einzäunungen in jeder Hinsicht unzureichend.

Die Bauernzentrale fordert demnach, dass nicht nur die gerissenen Tiere in allen Fällen voll entschädigt werden, sondern dass sämtliche anfallende Mehrkosten für Absicherungsmaßnahmen der Weiden und Ställe integral und flächendeckend vom Staat übernommen werden. Dabei muss die „10 km Umkreis Bestimmung“ ersatzlos gestrichen werden. Zudem sollten Präventionsmaßnahmen bereits jetzt gefördert werden, zumal es seitens der zuständigen Verwaltungen wiederholt heißt, die Rückkehr des Wolfes sei nur eine Frage der Zeit. Darüber hinaus sollte den Tierhaltern konkrete Hilfestellung bei der Einrichtung der Schutzzäune gewährt werden, dies entsprechend der Vorgehensweise der Verwaltung bei der extensiven Weidehaltung.

Nicht annehmbar sind ebenfalls die Bestimmungen zu den indirekten Schäden, darunter diejenigen zur Beweispflicht. Die Bauernzentrale fordert diesbezüglich nachdrücklichst eine Umkehr der Beweislast. Nicht der geschädigte Landwirt muss Beweise erbringen, sondern die Verwaltung.

Des weiteren erachtet die Bauernzentrale die Entschädigungsregelung bei Verhaltensschäden der Tiere als weiterstgehend unzufriedenstellend. Besonders bei Zuchttieren kann der Ausfall erhebliche Kosten mit sich bringen. Auch diesbezüglich sind Nachbesserungen dringend geboten.

Im Sinne der Vorsorge sollten ebenfalls bereits jetzt Regulierungsmaßnahmen bis hin zu Abschussquoten im Falle einer vermehrten Ausbreitung des Wolfs in unseren Regionen angedacht werden.

Schließlich fordert die Bauernzentrale ein sehr viel strengeres Durchgreifen in bezug auf die Gesetzgebung betreffend die Haltung von Hunden. Frei herum laufende Hunde, ohne Aufsicht, haben nichts auf freier Flur zu suchen und deren Eigentümer handeln gesetzeswidrig. Die Politik steht demnach in der Pflicht, auch die Hundebesitzer in die Verantwortung zu nehmen und das Gesetz der Leinenhaltung stärker zu kontrollieren und zu sanktionieren.

Im Aktions- und Managementplan sind nur Entschädigungen im Zusammenhang mit dem Wolf bzw. dem Luchs vorgesehen.

Zunehmend Problemen bereitet jedoch auch der Fuchs: Selbst wenn dies im Umweltministerium in Abrede gestellt wird, breitet sich der Fuchs weiter aus, auf den Weiden, in den Ställen, auch in Wohngebieten und sicherlich dürften Tierrisse mehr als einmal durch den Fuchs verursacht worden sein. Die betroffenen Tierhalter bleiben allerdings auf dem Schaden sitzen. Angesichts des Fuchsjagdverbotes, fordert die Bauernzentrale demnach, dass künftig durch den Fuchs verursachte Schäden entschädigt werden, ohne dass der Fuchs dafür als geschützte Art deklariert wird. Auch sollte die Beweislast bei der Verwaltung und nicht beim geschädigten Tierhalter liegen.

Ob Wolf, Fuchs oder Dachs, die Bauernzentrale erwartet jedenfalls, dass die zuständigen Politiker, ihrer Verantwortung gegenüber der Landwirtschaft nachkommen und sich nicht nur ihre Realitäten nach ihren Wünschen, Ansichten und Vorstellungen maßschneidern.